Eine Havarie, bezogen auf den Straßenverkehr, ist ein Schadensereignis, bei dem ein frachtführendes Fahrzeug und dessen Ladung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dabei geht es nicht um den Schaden am Fahrzeug, sondern um die Waren oder Güter, die sich zum Unfallzeitpunkt auf dem Fahrzeug befanden. Im Rahmen des Havariekommissariats wird der Schaden direkt an der Unfallstelle oder der verbrachten Lagerstelle dokumentiert.

Unter den Begriff Havarie fallen auch Waren- und Güterschäden, die unabhängig von einem Unfall durch fehlerhaftes Handling bereits am Lagerort verursacht wurden.

Des Weiteren werden Verpackung, Verladung, Schadensursache und Schadensumfang bewertet, Maßnahmen zur Schadensminderung eingeleitet und eine bestmögliche Verwertung bzw. Entsorgung sichergestellt.